Beschwerderegelung der Anwaltskanzlei

Artikel 1: - Begriffsbestimmungen

Im Rahmen dieser Beschwerderegelung der Kanzlei gelten die folgenden Definitionen:
  • Beschwerde: jede schriftliche Äußerung der Unzufriedenheit durch oder für den Mandanten gegenüber dem Rechtsanwalt oder den unter seiner Verantwortung arbeitenden Personen über den Abschluss und die Erfüllung des Dienstleistungsvertrags, die Qualität der Dienstleistungen oder der Höhe des Rechnungsbetrags, die keine Beschwerde im Sinne von § 4 des Gesetzes über die Rechtsanwälte (Advocatenwet) darstellt; Beschwerdeführer: der Mandant, der eine Beschwerde äußert, oder sein Vertreter.
  • Beschwerdeführer: der Mandant, der eine Beschwerde äußert, oder sein Vertreter.
  • Beschwerdebeauftragter: der Rechtsanwalt, der die Beschwerde bearbeitet;
  • der Rechtsanwalt: Rechtsanwalt T. Roos.

Artikel 2 - Anwendungsbereich

  1. Die vorliegende Beschwerderegelung gilt für jeden Dienstleistungsvertrag zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten.
  2. Der Rechtsanwalt bearbeitet Beschwerden gemäß der Beschwerderegelung der Kanzlei.

Artikel 3 - Ziele

Diese Beschwerderegelung der Kanzlei hat folgende Ziele
  1. das Festlegen eines Verfahrens, mit dem Beschwerden von Mandanten konstruktiv und innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet werden können;
  2. das Festlegen eines Verfahrens, das es ermöglicht, die Ursachen von Mandantenbeschwerden zu ermitteln;
  3. Aufrechterhaltung und Verbesserung der Kontakte zu bestehenden Mandanten durch einen angemessenen Umgang mit Beschwerden;
  4. Schulung der Mitarbeiter in einer mandantenorientierten Bearbeitung von Beschwerden.
  5. die Verbesserung der Qualität von Dienstleistungen durch die Bearbeitung und Analyse von Beschwerden.

Artikel 4 - Information zu Beginn der Dienstleistungserbringung

  1.                   Die vorliegende Beschwerderegelung der Kanzlei wird durch ihre Veröffentlichung auf der Website von Tim Roos Advocatuur öffentlich bekannt gemacht. Vor Abschluss des Vertrags über die Erbringung professioneller Dienstleistungen informiert der Anwalt den Mandanten darüber, dass die Kanzlei über ein Beschwerdeverfahren verfügt und dass dieses auf die Dienstleistungen anwendbar ist, und sendet es dem Mandanten gegebenenfalls zu.

    1. Beschwerden im Sinne von Artikel 1 dieser Beschwerderegelungder Kanzlei, die nach der Bearbeitung nicht gelöst wurden, werden dem Präsidenten (NL: deken) der Rechtsanwaltskammer im Bezirk Rotterdam vorgelegt. Es gilt das niederländische Recht.

Artikel 5 - Das interne Beschwerdeverfahren

  1. Wenn sich ein Mandant mit einer Beschwerde an die Kanzlei wendet, wird die Beschwerde an den Rechtsanwalt weitergeleitet, der damit als Beschwerdebeauftragter fungiert.
  2. Der Rechtsanwalt gibt dem Beschwerdeführer Gelegenheit, sich zu der Beschwerde zu äußern.
  3. Der Rechtsanwalt wird versuchen, gemeinsam mit dem Mandanten eine Lösung zu finden.
  4. Der Rechtsanwalt erledigt die Beschwerde innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Beschwerde oder informiert den Beschwerdeführer über eine Abweichung von dieser Frist und gibt an, innerhalb welcher Frist über die Beschwerde entschieden wird.
  5. Der Rechtsanwalt informiert den Beschwerdeführer schriftlich über die Entscheidung über die Beschwerde in der Sache, mit oder ohne Empfehlungen.
  6. Wenn die Beschwerde zufriedenstellend behandelt wurde, unterzeichnen der Beschwerdeführer und der Rechtsanwalt die Entscheidung über die Begründetheit der Beschwerde.

Artikel 6 - Vertraulichkeit und kostenlose Bearbeitung von Beschwerden

  1. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, bei der Bearbeitung von Beschwerden das Berufsgeheimnis zu wahren.
  2. Der Beschwerdeführer schuldet kein Entgelt für die Bearbeitung der Beschwerde.

Artikel 7 - Verantwortlichkeiten

  1. Der Rechtsanwalt ist für die rechtzeitige Bearbeitung der Beschwerde verantwortlich.
  2. Der Rechtsanwalt hält den Beschwerdeführer über die Bearbeitung der Beschwerde auf dem Laufenden.
  3. Der Rechtsanwalt bewahrt die Akte der Beschwerde auf.

Artikel 8 - Aufnahme der Beschwerde.

  1. Der Rechtsanwalt registriert die Beschwerde und den Gegenstand der Beschwerde.

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